Marianne Wilfert beging am 30. Januar dieses Jahres ihren 69. Geburtstag. Sie feierte ihr Wiegenfest allerdings nicht, wie andere Damen ihres Alters, beim Kaffeekränzchen mit ihren drei Kindern und fünf Enkelkindern in ihrer oberfränkischen Heimatstadt Schauenstein, sondern allein in einer Gefängniszelle auf der Frauenabteilung der Justizvollzugsanstalt Würzburg. Warum wird eine Bücherliebhaberin und Großmutter von der Systempresse als „braune Oma“ geschmäht und sitzt nun im Alter von 69 Jahren zum ersten Mal in ihrem Leben im Gefängnis?
Sämtliche Verurteilungen der oberfränkischen Dissidentin resultieren aus öffentlich getätigten Meinungsäußerungen. Das öffentliche Aussprechen ihrer Auffassung über bestimmte Vorgänge während der Zeit des Nationalsozialismus wird durch den „Volksverhetzungs“-Paragraphen mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht, sodass Marianne immer wieder ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geriet und mehrere Hausdurchsuchungen zu bewältigen hatte. Ihre Meinung verbreitete sie unter anderem in Videos, Blogs, Online-Gästebüchern und auf öffentlichen Demonstrationen, was zunächst zu einer Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis wegen „Volksverhetzung“ in mehreren Fällen führte.
Im August 2022 wurde Marianne vom Amtsgericht Hof erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie sich in der Verteidigungsrede ihres ersten Berufungsprozesses erneut der „Volksverhetzung“ strafbar gemacht haben soll. Die Rechtsstaatswidrigkeit des Meinungsparagraphen 130 StGB wird durch diesen Fall besonders deutlich: Das Regime klagt jemanden wegen Meinungsäußerungen an, und wenn der Angeklagte seine Meinung dann vor Gericht verteidigen will, macht er sich erneut strafbar, wird wieder angeklagt und kriegt auf seine schon bestehende Strafe noch was oben drauf. Manche Dissidenten geraten dadurch in einen regelrechten juristischen Teufelskreis und sollen durch immer neue Strafandrohungen endgültig zum Schweigen gebracht werden.
Marianne hat ihre Haftstrafe am 21. Dezember 2021 angetreten und wurde zu ihrem zweiten Prozess aus dem Gefängnis heraus dem Gericht vorgeführt. Zusammen mit ihrer ersten Verurteilung sitzt sie in der JVA Würzburg aktuell eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ab.
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