von Henrik Ostendorf und Nils Larisch
Am 17. August des Jahres 2007 jährte sich der Mord an dem ehemaligen Reichsminister Rudolf Heß zum 20sten Mal.
Im Vorfeld des 20. Todestages überlegten viele Patrioten und Nationalisten, wie sie den Tag begehen könnten, um auf das Schicksal des ehemaligen und zuletzt einzigen Gefangenen des Festungskerkers in Berlin-Spandau aufmerksam zu machen. Auch wir überlegten, was es denn für Alternativen zum Verkleben von Aufklebern und Plakaten, zu Sprühaktionen und Transparenten an Autobahnbrücken und den Demonstrationen und Mahnwachen gibt. All diese Aktionen waren nun schon mehr oder weniger erfolgreich angewandt worden und hatten auch schon 19 Jahre auf dem Buckel. Es war also Zeit für ein neue Idee: Wozu habt ihr Kopf und Hände, denkt euch selber mal was aus!
Gerade zum Jubiläum musste auch davon ausgegangen werden, dass die antifaschistische Staatsmacht und ihre Helfershelfer sich verstärkt darum kümmern würden, jede Verbreitung der Wahrheit über den Fall Heß zu unterdrücken und zu unterbinden. Da die Geheimakte Heß aber in nationalen Kreisen bereits ausgiebig bekannt sein dürfte, wollten wir in diesem Jahr einmal besonders die durch die Systemmedien verdummte Normalbevölkerung mit Rudolf Heß konfrontieren. Auf welche Ideen wir alles kamen, wird hier nicht verraten, denn sie könnten ja zu einem späteren Zeitpunkt einmal verwirklicht werden. Aktuell sollte es ein 7,5 Tonnen-Lkw sein, der schön und interessant bedruckt und beklebt durch die Großstädte, dort wo sich die Massen unseres Volkes tummeln, fahren sollte. Die Aufdrucke sollten Aufmerksamkeit erregen und für Neugierige auf eine Internetseite mit weiteren Informationen hinweisen. Gesagt – getan, doch reichten vorab gesammelte Unterstützungsgelder gerade einmal für die Gestaltung des Lkws und eine erste Tankfüllung aus. Mit eigenen finanziellen Mitteln und während der Rundfahrt hinzukommenden Solidaritätsabgaben direkt auf die Hand, in den Tank und in unsere Mägen oder auf ein Bankkonto, konnten die Räder dann aber zum propagandistischen Sieg rollen.
Auf dem Weg, der durch die Bundesländer Bayern, Sachsen, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen führte, bekam der Wagen viel Zustimmung in Form von aufzeigenden Daumen, Applaus und anderen eindeutig zustimmenden Gesten. Stinkefinger gab es höchst selten und nur ein einziges „Nazis raus“ gab es in Hamburg zu hören. Die häufigste Reaktion auf unseren Wagen waren aber dicke Backen, ein Erstaunen, das erkennen ließ, dass der Normalbürger doch etwas irritiert war und nicht wusste, wie er politisch korrekt mit der Botschaft umgehen soll. Für uns war es wirklich so manches Mal ein Vergnügen, in die Gesichter der Betrachter am Wegesrand zu schauen, gerade auch wenn es damalige Polit-Promis dieser Republik wie zum Beispiel André Hahn (PDS) oder Rezzo Schlauch (Grüne) waren. Ob auf der Autobahn oder in der Innenstadt, ob es Mobiltelefone oder Digital- und Videokameras aller Arten waren, der Rudolf-Heß-Lkw war das wohl am häufigsten fotografierte Auto der Woche vom 13. bis 17. August 2007.
Überrascht hat uns, dass die Fahrer der Automarke Porsche uns besonders positiv gegenüber eingestellt waren und am häufigsten und lautstärksten Sympathie zeigten. Da muss wohl der gesunde Geist von Ferdinand Porsche auf die Fahrer seiner Fahrzeuge übergegangen sein. Auch an fast allen Tankstellen, die angefahren werden mussten, wurde über den Lkw und seine Botschaft diskutiert, und wir mussten zahllose Fragen beantworten.
Bei so viel Zuspruch und Interesse kann man sich vorstellen, dass die Damen und Herren in den Regierungsämtern sich die Haare rauften und überlegten, wie sie den Lkw stoppen könnten. Zwei Anwälte und zahlreiche Berater hatten im Vorfeld dafür gesorgt, dass alles rechtlich einwandfrei ist, und so konnten die ausgiebigen und sehr peniblen Polizeikontrollen in der Hauptstadt, in McVoPo und NRW nichts erreichen, außer dass murrende Polizisten uns eine „Gute Weiterfahrt“ wünschen mussten.
Alles ging gut, bis kurz vor dem Ziel ein Polizeidirektor aus Hessen – Erwin Maisch aus Fulda – eine aufgeputschte Meute von jungen Polizisten in Bad Hersfeld auf den Lkw hetzte. Diese Kampfpolizisten meinten dann wohl, einen Taliban-Transporter zu stoppen und gingen äußerst inkompetent wie unhöflich zur Sache. Das Ende von einer Woche Sonnenschein war, dass wir beiden bei Kälte und Regen die Nacht von Freitag auf Sonnabend damit beschäftigt waren, mit unseren Fingern die Werbefolien vom Lkw zu entfernen, da ansonsten eine Weiterfahrt untersagt worden wäre. Gegen die Willkür des Behördendickkopfes gab der Klügere in dieser Freitagnacht nach, denn es war ja nur ein feiges Nachtreten nach einem verlorenen Spiel. Diese politische Schikane sollte aber natürlich ein rechtliches Nachspiel haben. Mit dauernder Polizeibegleitung ging es dann am Sonnabendvormittag in den Heimathafen nach Sachsen.
Wie erfolgreich die Informationsseite im Weltnetz war und ist, zeigen nicht nur die Sperrungen seitens verschiedener Netzseitenanbieter und zahlreiche Hackerattacken, sondern hauptsächlich, dass nach einer Woche im Netz die Seite fast 200.000 Besucher hatte.
Wir danken an dieser Stelle – auch nach über zehn Jahren – allen, die uns und unserer Aktion nationale Solidarität zeigten und hoffen, dass so mancher Deutscher, den wir mit unserem Lkw aus seinem (Alp-)Traum geschreckt haben, nun nicht gleich wieder in die System-Narkose verfällt, sondern wach bleibt und sich Gedanken macht, um dann schon bald auch selbst nationale Solidarität zu praktizieren.
Eure furchtlosen Fahrer auf den Straßen Deutschlands Nils und Henrik
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Die Lkw-Deutschland-Fahrt hatte natürlich ein juristisches Nachspiel, das allerdings sowohl hinsichtlich der Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen „Belästigung der Allgemeinheit“ als auch – was viel wichtiger ist – bezüglich der Strafverfahren wegen § 130 Abs. 4 StGB („Volksverhetzung“) für die Betroffenen positiv ausging. Wir dokumentieren an dieser Stelle einen Auszug aus den Monatsnachrichten 12/2011 des Deutschen Rechtsbüros:
Vorsicht bei Äußerungen über Rudolf Heß!
Hinsichtlich der Äußerungen über Rudolf Heß ist die Rechtslage leider schwierig.
Während Versammlungen zum Gedenken an Heß als „Billigung oder Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft“ des § 130 Abs. 4 StGB verboten blieben (Wunsiedel-Entscheidung des BVerfG vom 04.11.2009, Az. 1 BvR 2150/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 17.08.2007, Az. 4 Bs 198/07 und VGH München, Beschluss vom 17.08.2007, Az. 24 CS 07.2063), gab es in anderem Zusammenhang sehr erfreuliche Urteile.
Im August 2007 fuhren zwei Betroffene mit einem Lkw durch Deutschland, auf dem das Bild von Rudolf Heß mit der Aufschrift „Rudolf Heß… Mord verjährt nicht…“ angebracht war. Die Polizei hielt den Wagen fest und leitete mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betroffenen ein mit der Begründung, diese Aufschrift stelle eine „Belästigung der Allgemeinheit“ gemäß § 118 OWiG dar.
Es stellten jedoch sowohl das OLG Frankfurt am Main durch Beschluss vom 12.08.2009 (Az. 2 Ss-OWi 574/08) als auch das Kammergericht Berlin durch Beschluss vom 14.08.2009 (Az. 2 Ss 46/09) als auch der VGH Kassel durch Urteil vom 01.09.2011 (Az. 8 A 2300/10) nicht nur fest, dass das genannte Bildnis und die Aufschrift keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 118 OWiG darstellen, sondern darüber hinaus noch, dass auch die oben genannte Strafvorschrift des § 130 Abs. 4 StGB im Hinblick auf die Meinungsfreiheit nicht vorliegt. Die Gerichte bewerteten die Äußerungen zwar als provozierend, verneinten die obigen Tatbestände aber mit der Begründung, dass die oben genannten Kundgaben sowohl keine objektiv positive Darstellung von Rudolf Heß als auch keinen Hinweis auf die herausgehobene Funktion von ihm im damaligen System oder gar eine verharmlosende Schilderung seiner Mitverantwortung enthalten.
Erstveröffentlichung in N.S. Heute #4 – Sonderheft „30 Jahre Rudolf-Heß-Gedenk-Aktionen“
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