Die „politische Strafsache“ (O-Ton auf S. 1 der Ermittlungsakte) gegen mich, die als Dortmunder N.S. Heute-Prozess bekannt wurde, hat mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 27. Juli 2023 Rechtskraft erlangt. Unterm Strich bleibt es also bei neun Monaten auf Bewährung wegen diverser Meinungsdelikte in Beiträgen des Magazins Nationaler Sozialismus Heute aus den Jahren 2017 und 2019.
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Mein Verteidiger Dr. Björn Clemens hatte in seiner Revisionsschrift vom 3. April 2023 auf zahlreiche Widersprüche, Rechts- und Denkfehler in der Urteilsbegründung des Landgerichts Dortmund vom 3. Februar 2023 hingewiesen. Mit diesen Argumenten hat sich der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes wie folgt auseinandergesetzt (es erfolgt die vollständige Begründung):
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 3. Februar 2023 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).
Der BGH verweigerte sich also, sich überhaupt mit den Argumenten meines Verteidigers auseinanderzusetzen und hat federstrichartig alles abgenickt, was das Landgericht zuvor zu Papier gebracht hatte. Nun wurde in der Bundesrepublik Deutschland also hochoffiziell und rechtskräftig festgestellt:
- Wenn in einem Text keine strafbare Aussage enthalten ist, können „verdeckte Aussagen“ hervorgezaubert werden, die dort zwar gar nicht drinstehen, aber die wie der Geist aus der Flasche plötzlich auftauchen, wenn das Gericht „zwischen den Zeilen“ liest.
- Die Gruppe der „in Deutschland lebenden männlichen Asylanten im wehrfähigen Alter“ werden gesetzlich besonders geschützt und dürfen nicht mit Straftaten, insbesondere Sexualdelikten in Verbindung gebracht werden.
- Eine Vielzahl von legalen, friedlichen und gegenwartsbezogenen politischen Forderungen kann in der „Gesamtschau“ zu einer verbotenen „NSDAP-Propaganda“ werden, auch wenn der Text gar nichts mit der NSDAP zu tun hat und keine einzige strafbare Forderung enthält.
- „Volk“ ist ein nationalsozialistischer Begriff, der zur Grundlage politischer Strafverfolgung gemacht werden darf, wenn hieran politische Forderungen geknüpft werden (Dr. Clemens hat hierzu kürzlich einen Videobeitrag verfasst).
Und das sind nur die wildesten Stilblüten, die Aufzählung könnte seitenweise fortgeführt werden.
Es wäre überflüssig, sich mit den oben erwähnten „Urteilsgründen“ in irgendeiner Art und Weise inhaltlich auseinanderzusetzen. Schließlich bewegen wir uns auf der Ebene eines Polit-Prozesses, der als einzigen Zweck die Aburteilung des angeklagten Oppositionellen hat. Deshalb habe ich von Anfang an kein anderes Ergebnis erwartet.
Ich bin selbst studierter Rechtswissenschaftler und weiß deshalb genauso gut wie gewisse andere Herrschaften, dass in diesem Prozess allgemeingültige Rechtsgrundsätze, wie sie in der Universität gelehrt werden, auf den Kopf gestellt und ins Gegenteil verkehrt wurden. Das Gericht hatte auch gar keine andere Möglichkeit, denn anderenfalls hätte ich freigesprochen werden müssen – und das ist schließlich nicht Sinn und Zweck eines politischen Strafverfahrens.
Wenn ich bald die große Gerichtskostenrechnung erhalten werde, hoffe ich auf die Solidarität aller Leser und Freunde der N.S. Heute, dass wir alle zusammen dem Regime erneut ein Schnippchen schlagen und den durchsichtigen Versuch, die N.S. Heute finanziell ausbluten zu lassen, gemeinsam parieren können. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, Unterstützung und praktische Solidarität zu zeigen, zum Beispiel mit dem Abschluss eines N.S. Heute-Abonnements oder einer Buchbestellung im Sturmzeichen-Versand.
Dortmund-Dorstfeld, 17. August 2023
Sascha Krolzig