Der dritte Verhandlungstag im Dortmunder N.S. Heute-Prozess gegen Sascha Krolzig begann für einige Beteiligte mit einer faustdicken Überraschung: Die Staatsanwältin Petra Schacke-Eßmann regte selbst an, zur „Verschlankung“ des Verfahrens die Anklage im Hinblick auf vier verschiedene N.S. Heute-Ausgaben einzustellen. Dies betraf die Ausgaben Nrn. 3, 5, 8 und 10.
Lag es wirklich nur an der „Verschlankung“ des Verfahrens, oder hat die Staatsanwältin mittlerweile selbst eingesehen, dass sie mit ihren Anklageschriften restlos über das Ziel hinausgeschossen ist? Zusammen mit der Einstellung des Anklagepunktes in Bezug auf Ausgabe Nr. 11 am zweiten Verhandlungstag sind damit bereits jetzt fünf von neun Anklagepunkten vom Tisch. Aktuell geht es also nur noch um die Ausgaben Nrn. 1, 2, 13 und 14, wobei im Hinblick auf die Ausgaben Nrn. 1 und 2 bereits das Amtsgericht Dortmund keine Strafbarkeit erkennen konnte.
Anschließend verlas Krolzig den letzten Teil seiner Einlassung, den er im Hinblick auf die Teil-Einstellung kürzer halten konnte als ursprünglich geplant, und sein Verteidiger Dr. Clemens brachte zwei weitere Beweisanträge in das Verfahren ein: Einmal zum Beweis der Tatsache, dass der Begriff „Bombenholocaust“ keine Straftat darstellt sowie einen Antrag auf Erstellung eines Sachverständigengutachtens, dass der „Bevölkerungsaustausch“ beziehungsweise der „Volkstod“ kein „Gespenst“ ist, wie es in der Anklage wörtlich heißt, sondern eine anhand offizieller Bevölkerungsstatistiken objektiv nachweisbare Tatsache.
Der nächste Verhandlungstag ist am Dienstag, den 13. Dezember um 10.00 Uhr. Sofern nichts dazwischenkommt, sollen dann die Plädoyers gehalten werden, und der Angeklagte erhält das „Letzte Wort“. Die Urteilsverkündung ist für den 20. Dezember vorgesehen.