Frankreich und Deutschland scheinen sich gegenseitig überbieten zu wollen, wenn es um die Verbote von unliebsamen Organisationen geht. Dem Redaktionsnetzwerk „StreetPress“ liegen Dokumente vor, wonach die nächsten Verbote des französischen Ministers Gérald Darmanin bereits in der Schublade liegen.
Aus dem rechten Spektrum könnte es die GUD (Groupe union défense) treffen, welche sich als „Verteidigungsunion“ übersetzen lassen könnte. Die GUD-Leute scheinen unter ihrem Chef Marc de Cacqueray-Valmenier in mehrere gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt gewesen zu sein. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt rund um Paris, es gibt aber auch Gruppen in Reims, Besançon oder Clermont-Ferrand. Außerdem befinden sich eine national-katholische Gruppe aus Versailles und die nationalistisch-revolutionäre Gruppe „Lyon Populaire“ (=Völkisches Lyon) auf der Abschussliste.
Auch Freunde der dritten Halbzeit könnte es bald treffen: Die „Strasbourg Offenders“ sind Anhänger des elsässischen „Racing Club Strasbourg“, denen vorgeworfen wird, dass sie teilweise mit der vorgenannten GUD zusammenarbeiten, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit Anhängern des israelischen Fußballvereins Maccabi Haifa. Der „Losc Army“ aus Lille wiederum wird vorgeworfen, einen Gefängniswärter verprügelt zu haben. Und dann gibt es noch die Hooligans von „Mezza Lyon“, die anlässlich eines skandalösen Spiels ihres Vereins Olympique Lyon gegen Olympique Marseille den Hitlergruß gezeigt hatten. Mitglieder von „Mezza Lyon“ scheinen vor einigen Jahren auch in andere Gewalttaten verstrickt gewesen zu sein. Sportministerin Amélie Oudéa-Castéra hat schließlich auch noch die Gruppierung „MesOs Reims“ als verbotsreif bezeichnet.
Drei pro-palästinensische Gruppen befinden sich ebenfalls im Visier der französischen Behörden: „Capjpo Europalestine“, „Samidoun Paris Banlieue“ und „Comité Action Palestine“. Aus dem linken Spektrum scheint es nur die „DefCo“ zu treffen, eine extremistische Gruppe, die juristischen Beistand für Festgenommene und Inhaftierte anbietet. Sie war von Gérald Darmanin bereits im März 2023 genannt worden, passiert ist seitdem jedoch nichts.
Das Verbotsgesetz stammt übrigens aus dem Jahr 1936 und war ursprünglich nur für nationalistische Vereinigungen gedacht. Es sollte nur ihm äußersten Notfall angewandt werden und nicht zu einem Rundumschlag gegen möglichst viele oppositionelle Gruppen dienen. Man darf gespannt sein, inwiefern sich die bekennende Antifaschistin Nancy Faeser durch die Pariser Machenschaften zu weiteren Taten inspieren lässt.
Gilles Lunéville
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