„Demokratiefeindlicher“ Volkstanz
Der rechtsstaatliche Grundsatz, dass derjenige, der nichts Verbotenes tut, auch nicht verboten werden kann, ist im Berliner Regime schon lange Makulatur. Vor nur etwas mehr als einer Woche traf es die „Hammerskins“, deren Aktivitäten sich vor allem durch die Organisation nichtöffentlicher Musikveranstaltungen auszeichneten. Nun wurde mit der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ … Weiterlesen