Wusstet Ihr zum Beispiel, dass…
…Fanta ein deutsches Produkt aus der NS-Zeit ist?
Im ersten Teil unserer Serie hatten wir bereits dargelegt, dass Coca-Cola im Dritten Reich ein echter Verkaufsschlager war, dass die Coca-Cola-Gesellschaft Werbeanzeigen in wichtigen NS-Blättern schaltete und manche Cola-Lieferwagen unsere Soldaten sogar in den Krieg begleiteten. Kriegsbedingt waren die Ingredienzen aber immer schwieriger zu beschaffen, sodass die deutsche Coca-Cola GmbH die Fanta als Ersatzprodukt entwickelte. 1942 wurde die Cola-Produktion im Deutschen Reich schließlich vollständig auf Fanta umgestellt, ein Jahr darauf wurden bereits rund drei Millionen Fanta-Kästen umgesetzt. Einige Jahre nach Kriegsende nahm auch die us-amerikanische Coca-Cola Company die deutsche Fanta, mit einer geänderten Mixtur, in ihr Programm auf. Als die Fanta, deren Name sich übrigens von „fantastisch“ ableitet, 2015 ihren 75. Geburtstag feierte, wurde als Aktionsprodukt „Fanta Klassik“ auf den Markt gebracht. Der offizielle Werbespot hierzu beinhaltete einen bemerkenswerten Satz: „Diese deutsche Ikone wird 75 Jahre alt, und um das zu feiern, bringen wir das Gefühl der guten alten Zeit zurück.“
…Hitler strikt gegen die Umbenennung eingebürgerter Wörter war?
Der „Führer und Reichskanzler“ wandte sich nicht nur, wie bereits im ersten Teil geschildert, gegen die Eindeutschung ausländischer Wörter, sondern generell gegen Bestrebungen, längst eingebürgerte Begriffe umzubenennen. Im März 1942, als an der Ostfront unerbittlich gekämpft wurde, hatte die „Deutsche Gesellschaft für Säugetierkunde“ anscheinend nichts Wichtigeres zu tun, als „Spitzmaus“ und „Fledermaus“ in „Spitzer“ und „Fleder“ umzutaufen. Hitler las davon in der Berliner Morgenpost und gab Reichsleiter Martin Bormann eine Anweisung, die dieser wie folgt an den Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, weitergab: In den gestrigen Zeitungen las der Führer eine Notiz über die Umbenennungen, die von der Gesellschaft für Säugetierkunde anlässlich ihrer 15. Hauptversammlung beschlossen wurden. Daraufhin beauftragte mich der Führer, den Verantwortlichen mit wünschenswerter Deutlichkeit mitzuteilen, die Umbenennungen seien umgehend rückgängig zu machen. Wenn die Mitglieder der Gesellschaft für Säugetierkunde nichts Kriegswichtigeres und Klügeres zu tun hätten, dann könne man sie vielleicht einmal längere Zeit in Baubataillonen an der russischen Front verwenden.
…„Führerbeleidigung“ einen Scheidungsgrund darstellte?
Aus der Frankfurter Zeitung vom 10. Mai 1942: Wir berichteten bereits über eine Entscheidung des Reichsgerichts (…), wonach eine schwere Beleidigung des Führers und Reichskanzlers durch einen Ehegatten für den anderen Ehegatten grundsätzlich einen Scheidungsgrund bilden kann, wenn sie sich nämlich so ehezerrüttend auswirkt, dass dem anderen Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht mehr zuzumuten ist. In dem betreffenden Ehescheidungsprozess wurden von dem auf Scheidung klagenden Ehemann mehrere Scheidungsgründe geltend gemacht, darunter auch eine angeblich beleidigende Äußerung der beklagten Ehefrau über den Führer und Reichskanzler. (…) In rechtsgrundsätzlicher Beziehung fährt das Reichsgericht an dieser entscheidenden Stelle fort: „Es ist durchaus möglich, dass in dieser nichtverjährten und nichtverziehenen Beleidigung des Führers je nach den Umständen eine schwere Eheverfehlung der Frau gefunden werden könnte, wenn die Beleidigung des Führers die Gefühle des Ehemannes auf’s Schwerste verletzten musste und verletzt hat.“
Hier ein Abonnement der Zeitschrift Nationaler Sozialismus Heute abschließen: www.nsheute.com/abo
Ausgewählte Bücher: www.sturmzeichen-versand.de