Aus aktuellem Anlass: Jürgen Schwab über Alternativen zur NATO

Alternativen zur NATO – Eine europäische Eidgenossenschaft

Da mit Kritik und Ablehnung der EU noch keine glaubwürdige Alternative vorliegt, sollen an dieser Stelle praktikable institutionelle Alternativen vorgestellt werden, bei deren Verwirklichung die europäischen Nationen ihre gemeinsamen politischen Interessen auch wirklich fördern könnten. (…)

Die europäische Zusammenarbeit sollte sich sehr wohl auch auf Institutionen stützen, die allerdings wesentlich „schlanker“ ausfallen könnten als die der derzeitigen EU-Bürokratie. Ein alternativer Europäischer Bund (EB) wäre auf nationalstaatlicher Souveränität zu gründen; die Nationalstaaten wiederum könnten ihre Interessen im Rahmen eines europäischen Grundsatzvertrages und mit weniger Institutionen aufeinander abstimmen. Mitgliedschaften wären jeweils freiwillig und somit wäre ein späterer Austritt auch möglich, Stimmrecht nach Einwohnerstärke zu gewichten, Beschlüsse mit Zweidrittel-Mehrheit zu fassen. Der Verfasser schlägt folgende Grundsätze und Institutionen vor:

  • Eine auf Europa bezogene „völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte“ (Carl Schmitt). Als „raumfremde Mächte“ sind heute schon die USA, Großbritannien, Israel und die Türkei zu bestimmen.
  • Eine mit der vorgenannten Ordnungsidee verbundene Europäische Verteidigungsgenossenschaft (EVG) souveräner europäischer Staaten, die ihre gemeinsame Verteidigungspolitik in einem Europäischen Sicherheitsrat (ESR) koordinieren. Dieser ESR soll die zur Zeit noch in Brüssel sitzende proamerikanische und somit europafeindliche NATO ersetzen und die oben beschriebene Abwehrhaltung gegenüber raumfremden Mächten verteidigungspolitisch unterfüttern. Die EVG wäre kein Zwangsbündnis, Mitgliedschaften würden auf Freiwilligkeit beruhen. Allerdings wäre eine Selbstausschlußklausel für den Fall vorgesehen, daß sich ein europäischer Staat mit raumfremden Mächten gegen einen anderen europäischen Staat verbündet.

Ein solches europäisches Verteidigungskonzept setzt allerdings die Wiedererhöhung der Wehrbereitschaft voraus, die gerade in der BRD – vor allem nach Abschaffung der Wehrpflicht durch Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) – nahezu zum Erliegen gekommen ist. Dabei müßte man nur an die eigene Geistesgeschichte anknüpfen. Für Friedrich Nietzsche waren Freiheit und Wehrbereitschaft die zwei Seiten der einen Medaille: „Der freie Mensch ist Krieger.“

Für Deutschland und Österreich bedeutet das vor allem die Schaffung einer modernen Luftwaffe sowie – im Falle Deutschlands – die Wiedereinführung und Stärkung der allgemeinen Wehrpflicht, weil nur so die Landesverteidigung in Zentraleuropa zu gewährleisten ist. Auf den Zusammenhang zwischen den vielen Außengrenzen Deutschlands und einer zu deren Sicherung erforderlichen „besonders starken Rüstung“ hat bereits Max Weber hingewiesen. In der neueren Zeit erklärte der mittlerweile verstorbene Fernsehjournalist Peter Scholl-Latour: „Die Europäer sollten zuerst mit ihrem Friedensgeschwätz aufhören und endlich aufrüsten und das auch nuklear!“ Hier haben gerade wir Deutschen erheblichen Nachholbedarf!

Das geeignete nationalpolitische Verteidigungskonzept bringt der österreichische Militärexperte, Brigadier Wolfgang Jung, mit folgenden Worten auf den Punkt: „Wir brauchen ein unabhängiges europäisches Bündnis freier Staaten, mit Verteidigungspflicht und freiwilliger Kooperationsmöglichkeit. Wir wollen kein europäisches Berufsheer, sondern ein sich aus nationalen Kontingenten zusammensetzendes ‚konföderiertes’ Heer.“

Ein solches europäisches Verteidigungskonzept, das geeignet wäre, die NATO in Kontinentaleuropa zu ersetzen, sieht freilich ein nationales militärisches Oberkommando eines jeden europäischen Staates vor, über das die Bundesrepublik Deutschland seit Bestehen der Bundeswehr nicht verfügt. Es wird vor allem von der Wiedergewinnung nationalstaatlicher Souveränität Deutschlands abhängen, ob sich jemals eine europäische Verteidigungspolitik gegenüber amerikanischen Weltherrschaftsansprüchen emanzipieren kann.

  • Weiterhin schlägt der Verfasser einen Europäischen Bund (EB) vor, in dessen Rahmen die nationalstaatlichen Regierungsvertreter und Ressortchefs ihre notwendige grenzübergreifende Zusammenarbeit in Bereichen von Außenpolitik, Wirtschaft, Handel, Verkehr, der Technologieförderung, in der europäischen Verbrechensbekämpfung und des grenzübergreifenden Naturschutzes abstimmen, um somit auch gemeinsam gegenüber Machtansprüchen anderer Großräume bestehen zu können. Als Beratungs- und Beschlußgremium stünde dem EB ein Europäischer Rat (ER) zur Verfügung, der von den nationalen Regierungen beschickt würde.

Sämtliche hier vorgeschlagenen Institutionen und Grundsätze wären von den europäischen Regierungen lediglich durch einen Vertrag zu konstituieren, eine europäische „Oberverfassung“ wäre hierfür – und auch grundsätzlich – genauso überflüssig wie ein europäisches Parlament und eine europäische Gerichtsbarkeit dies heute schon sind. Ein europäisches Ordnungsmodell hat sich an den Belangen europäischer Völker und deren Staaten auszurichten und sich nicht in der Utopie einer „europäischen Gesellschaft“, gar eines „europäischen Staatsvolks“ zu verirren. Solche Irrwege können nur der internationalen Oligarchie („Außenstelle Brüssel“) in die Hände arbeiten.

Dieser Text wurde entnommen aus: Jürgen Schwab – Zukunft Deutsch. Möglichkeiten nationaler Politik im 21. Jahrhundert. Sturmzeichen-Verlag, Dortmund 2021, S. 267-270.

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