Dieser Beitrag stammt aus dem Buch „Siegfried Borchardt. Erinnerungen an eine Legende“, 2023 erschienen im Sturmzeichen-Verlag.
Manche Namen ermordeter Kameraden sind der Bewegung auch noch nach Jahrzehnten im Gedächtnis geblieben, sei es durch ihre herausgehobene Funktion im Nationalen Widerstand, sei es durch musikalische Denkmäler in nationalen Musikstücken. Doch leider gibt es manche Blutzeugen, die im Laufe der Zeit schlichtweg in Vergessenheit geraten sind und derer sich nur noch diejenigen erinnern, die den Verstorbenen persönlich gekannt haben. Eine solche Person, die wir nach über 30 Jahren aus dem Vergessen holen wollen, ist der Dortmunder FAP-Sympathisant Manfred Schmacke, der auf offener Straße und unter den Augen der untätigen Polizei von Ausländern und Linksextremisten in den Tod gehetzt wurde. Er starb am 1. November 1989, genau einen Monat nach der Hetzjagd.
Sonntag, 1. Oktober 1989. Die politisch interessierte Öffentlichkeit schaut an diesem Tag auf die Kommunalwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland der BRD. Mit Spannung erwartet wird vor allem das Abschneiden der Republikaner, die unter ihrem charismatischen Vorsitzenden Franz Schönhuber einen regelrechten Höhenflug zu verzeichnen haben. Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus im damals eigenständigen West-Berlin gelang den REPs – vor allem durch ihren legendären, mit der Melodie aus ›Spiel mir das Lied vom Tod‹ unterlegten Wahlwerbespot – im Januar 1989 mit 7,5 % der überraschende Durchbruch. Bei der Europawahl einige Monate später konnten die Republikaner mit einem Ergebnis von 7,1 % an den Erfolg der Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl anknüpfen; Schönhuber und fünf weitere REP-Abgeordnete zogen ins Europaparlament ein.
Mit den Kommunalwahlen in NRW gelingt den Republikanern der nächste Coup: 7,2 % in Hagen, 7,4 % in Gelsenkirchen, 8,9 % in Iserlohn – die Jubelmeldungen der Schönhuber-Partei reißen nicht ab. In Dortmund schenken 17.394 Wähler den Republikanern ihr Vertrauen, das entspricht 6,3 % der Stimmen. Damit ziehen die REPs mit fünf Abgeordneten ins Dortmunder Rathaus ein. Neben den Mandatsträgern von SPD und CDU sind nur noch die Grünen mit dabei, die FDP scheitert an der damals noch bestehenden Fünf-Prozent-Hürde. Bei den Wahlen zur Dortmunder Bezirksvertretung Innenstadt-Nord kommen die Republikaner sogar auf 10,8 % der Stimmen, hier ziehen sie mit zwei Abgeordneten ein.
Das Demokratieverständnis der ›Demokraten‹
Was passiert, wenn selbsternannte ›Demokraten‹ mit dem Ergebnis einer demokratischen Abstimmung nicht einverstanden sind? Völlig klar, sie spucken Gift und Galle, halten hasstriefende Reden und fordern das Verbot politisch missliebiger Parteien und Organisationen. So rottet sich auch am Dortmunder Wahlabend des 1. Oktober 1989 ein Mob von bis zu 300 Linksextremisten auf dem Friedensplatz vor dem Rathaus zusammen, um sich gegenseitig aufzuhetzen und hochzuschaukeln. Unter den Demonstranten befinden sich linksautonome Antifa-Anhänger, Jungsozialisten, Mitglieder der IG Metall sowie gewaltsuchende Türken und Kurden.
Das Dortmunder Stadtfernsehen, im Vor-Internet-Zeitalter noch ein häufig frequentiertes Medium, plant eine Live-Diskussionsrunde mit den Spitzenkandidaten der ins Rathaus eingezogenen Parteien, also auch mit dem Kandidaten der Republikaner. Die Diskussionsrunde soll in der Bürgerhalle des Rathauses stattfinden, sie wird allerdings mit »Nazis raus!«-Rufen des linken Mobs niedergebrüllt und muss schließlich aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Währenddessen kommt es in der Bürgerhalle zu ersten Rangeleien zwischen Anhängern der Republikaner und Gegendemonstranten. Anschließend bricht der aufgepeitschte Mob zu einer unangemeldeten Demonstration durch die Innenstadt auf.
Tödliche Hetzjagd unter den Augen der Polizei
Mittlerweile ist auch eine Gruppe von drei Nationalisten am Dortmunder Rathaus eingetroffen, um sich ein Bild von dem Geschehen zu machen – vom Jubel auf der einen und von der Empörung auf der anderen Seite. Bei den drei Nationalisten handelt es sich um Siegfried Borchardt, seinen Kameraden Manfred Schmacke und eine weibliche Begleiterin.
Siggi und seine beiden Begleiter werden von den Linken sofort erkannt. Aus den Reihen der Spontandemo löst sich ein Mob von Ausländern und Linksautonomen – nach Angaben der Lokalpresse über 100 Personen – und beginnt sofort damit, die drei Nationalisten zu attackieren. Mindestens eine Flasche und eine Fackel fliegen in die Richtung der Kameraden, dann beginnt die Hetzjagd durch die Innenstadt. Am Friedensplatz stehen mehrere besetzte Mannschafts- und Streifenwagen der Polizei, doch die Beamten schauen dem Geschehen tatenlos zu. Hätte nur ein einziger Polizist seine Dienstpistole gezogen und einen Warnschuss in die Luft abgegeben, wären die folgenden Ereignisse nicht passiert und ein Menschenleben hätte gerettet werden können.
Gezielt steuern Borchardt, Schmacke und die Begleiterin auf einen Einsatzwagen der Polizei zu, doch die Beamten drehen die Scheiben hoch und verriegeln die Türen. – War es Feigheit gegenüber dem völlig außer Rand und Band geratenen Ausländer- und Antifa-Mob? Oder gab es von höherer Stelle den Befehl, bei Angriffen auf Rechte tatenlos zuzusehen? Jedenfalls machten sich die eingesetzten Polizeibeamten an diesem Tag mitschuldig an den tödlichen Geschehnissen.
Nun hat der Mob Blut geleckt: Die drei Nationalisten werden unter den Augen der Polizei über den Friedensplatz und in nördlicher Richtung über die Kleppingstraße verfolgt – in einer Übermacht von 100 gegen 3 fühlen sich die Roten ganz in ihrem Element. Selbst die Lokalpresse wird später in aller Deutlichkeit schreiben: »Was in der Wahlnacht zwischen Friedensplatz und Kleppingstraße geschah, war eine Hatz, bei der sich Massenzorn, aus dem Lynchgelüste wachsen, entlud.« In Höhe des Hotels ›Römischer Kaiser‹ (heute ›Mercure Hotel‹) wird der 56-jährige Manfred Schmacke von mehreren Flaschen getroffen und in den Rücken getreten. Er fällt zu Boden. Der Mob schlägt und tritt weiter auf ihn ein, auch gegen den Kopf, immer und immer wieder. Zum Schluss ist es zu viel für den herzkranken Frührentner: Während der Lynchmob weiter auf ihn einprügelt, erleidet er einen Herzinfarkt. Bewusstlos bleibt er auf der Straße liegen, Blut läuft ihm aus dem Mund. Der Mob zieht weiter. Er hat sein Ziel erreicht.
Linksgrüne Solidaritätswelle mit dem Tatverdächtigen
Siggi, seine weibliche Begleiterin und einige Passanten leisten sofort Hilfe. Sie merken, dass der am Boden liegende Manfred Schmacke keinen Puls mehr hat. Unter den Passanten befindet sich zufälligerweise eine Ärztin, die umgehend mit Wiederbelebungsversuchen beginnt. Nach einigen Minuten trifft der Notarzt ein, Schmacke wird abtransportiert. Anschließend wird Siggi, der seinen Freund und Kameraden bewusstlos im Rettungswagen liegen sieht, von der Polizei in Gewahrsam genommen, angeblich zu seinem Schutz. Im WDR-Videotext wird bereits am selben Abend berichtet, dass das Opfer verstorben sei, doch Manfred Schmacke lebt – noch. Er wird auf die Intensivstation des Johannes-Hospitals verbracht, auf der er einen Monat lang um sein Leben kämpfen wird.
Nur zwei Tage nach der Tat erklärt Oberstaatsanwalt Peter Greiser, dass er kein strafrechtliches Verschulden der Polizei erkennen könne, obwohl selbst die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) deutliche Zweifel an der Darstellung der involvierten Polizeibeamten ausdrückt. In den folgenden Tagen werten die Ermittler Videoaufnahmen der Verfolgungsjagd aus und können dadurch den Kreis der Tatverdächtigen eingrenzen. Am 17. Oktober findet die erste Ratssitzung des neugewählten Stadtrates unter Beteiligung der Republikaner statt. Wieder gehen Linke auf die Straße, darunter erneut zahlreiche Ausländer und Mitglieder der IG Metall. Ein Großaufgebot der Polizei verhindert diesmal jedoch erneute Ausschreitungen, die Ratssitzung kann weitgehend ungestört stattfinden. Unter den Demonstranten erkennen Polizisten einen Tatverdächtigen aus den Videoaufnahmen wieder und nehmen ihn fest. Sie identifizieren ihn als Kenan G., einen 22-jährigen Kurden mit türkischem Pass. Er soll einer derjenigen gewesen sein, die auf den wehrlosen, am Boden liegenden Manfred Schmacke eingetreten haben.
Zwei Tage nach der Festnahme demonstrieren 40 Kurden vor der JVA für die Freilassung ihres Landsmannes. Solidarität erfährt der Tatverdächtige vor allem aus den Reihen der Grünen, die die sofortige Freilassung von Kenan G. fordern. Der Haftbefehl solle aufgehoben werden, da der Kurde über einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz verfüge, außerdem dürfe er auf keinen Fall abgeschoben werden, wird aus den Reihen der antideutschen Fanatiker gefordert.
Während Manfred Schmacke im Johannes-Hospital seit über vier Wochen mit dem Tod ringt, veranstaltet ein ›Antifaschistisches Aktionsbündnis‹ in Zusammenarbeit mit den Grünen am 28. Oktober eine Solidaritäts-Demonstration für die Freilassung von Kenan G. Nach Polizeiangaben ziehen 150 Teilnehmer, davon rund die Hälfte Ausländer, teilweise vermummt vom Nordmarkt aus über den Borsigplatz zur JVA an der Hamburger Straße, wo sie den Verkehr zeitweise zum Erliegen bringen. Mit unverhohlener Sympathie für die feigen Mörder rufen die Demonstranten »Ausländer bleiben, Nazis vertreiben!«, während sie sich gleichzeitig als angebliche Opfer inszenieren, indem sie bekunden, der Haftbefehl gegen Kenan G. sei ein »Angriff auf die Linken in Dortmund«.
Ein bis heute ungesühntes Verbrechen
Manfred Schmacke kämpfte auf der Intensivstation des Johannes-Hospitals einen Monat lang um sein Leben. Am späten Nachmittag des 1. November 1989, um 18.10 Uhr, muss er seinen Kampf aufgeben.
Am folgenden Abend versammeln sich gegen 21.30 Uhr rund 20 Nationalisten am Tatort an der Kleppingstraße, um ihres Freundes und Kameraden zu gedenken und auf das ungesühnte Verbrechen aufmerksam zu machen. Die Polizei, die sich am Wahlabend feige in ihren Einsatzfahrzeugen verkrochen hatte, anstatt ein Menschenleben vor dem roten Multikulti-Lynchmob zu retten, kann gegen 20 friedliche Nationalisten nun Stärke zeigen: Die Versammlung wird von den einrückenden Beamten aufgelöst, es kommt zu einem Handgemenge; Festnahmen und Strafanzeigen sind die Folge.
Der Haupttäter und ein weiterer Tatbeteiligter des Mordes an Manfred Schmacke werden angeklagt, allerdings werden sie wegen ›gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge‹ lediglich zu Bewährungsstrafen sowie einem ›Anti-Gewalt-Training‹ verurteilt.
Der polizeiliche Einsatzleiter des Wahlabends wird wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Auf der Anreise zu seiner Zeugenaussage bekommt Siggi Borchardt unter einem Vorwand einen Platzverweis für das Gerichtsgebäude und die umliegenden Straßen, um so sein Erscheinen vor Gericht zu verhindern. Der Einsatzleiter wird daraufhin freigesprochen.