Nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht zum 8. Mai 1945 schwiegen zwar weitestgehend die Waffen, aber die Nation, der Staat „Großdeutsches Reich“, bestand selbstverständlich weiter. In seinem politischen Testament bestimmte der „Führer und Reichskanzler“ Adolf Hitler den Großadmiral Karl Dönitz zum Reichspräsidenten, und Reichsminister Dr. Goebbels zum Reichskanzler. Nach dem Freitod von Adolf Hitler am 30. April 1945 und dem von Reichsminister Dr. Goebbels am Tag darauf, sowie dem Rücktritt des „Kabinett Goebbels“ durch Entbindung vom Eid am 2. Mai 1945, trat Großadmiral Dönitz die Amtsgeschäfte der „Geschäftsführenden Reichsregierung“ an.
Nach Stationen in Plön und Eutin fand die Reichsregierung ihren letzten Sitz in Flensburg, um genau zu sein in der „Marineschule Mürwik“. Diese existiert bis heute und wird auch weiterhin von der Bundesmarine der BRD genutzt. Schleswig und Holstein waren zu diesem Zeitpunkt noch feindfrei und daher der einzig logische Ort für den Regierungssitz. Unter dem Vorsitz von Lutz Graf Schwerin von Krosigk tagte von nun an täglich die letzte Reichsregierung. Hauptaufgabe der Regierung war den Umständen entsprechend das Aushandeln eines Waffenstillstandes sowie die Rettung von Millionen Zivilisten, aber auch Wehrmachtsangehörigen aus den Ostgebieten, die von der Soldateska der Roten Armee berannt wurden. Letztlich diente der Kampf im Osten lediglich noch der Rettung von Millionen Heimatvertriebenen, immer die Bilder von Nemmersdorf und der versenkten „Wilhelm Gustloff“ vor Augen. Dass sich die Westalliierten ebenfalls zunehmend plündernd, vergewaltigend und mordend durch das geschundene Land bewegten, wurde erst später bewusst.
Nach der Bevollmächtigung zur Erklärung der Kapitulation durch die Wehrmacht, erfolgte die letzte offizielle Mitteilung der Reichsregierung am 9. Mai 1945 über den Reichssender Flensburg mit dem letzten Wehrmachtsbericht. Danach unterband das Oberkommando der westalliierten Besatzer jegliche administrative Verwendung des Rundfunks. Der Regierungssitz selbst blieb aber bis zum Morgen des 23. Mai 1945 unter der Verwaltung der Regierung. Bilder und Filmaufnahmen bezeugen zum Beispiel die Anwesenheit von Wachen und Ehrengeleit der Wehrmacht in der Marineschule Mürwik.
Zunächst konnte die Regierung Dönitz noch organisatorisch und im humanitären Sinne für die Zivilbevölkerung und der in Auflösung befindlichen Wehrmacht arbeiten. Doch nachdem sich Dönitz weigerte, dem Druck Stalins nachzugeben und seinen Sitz in das von der Roten Armee besetzte Berlin zu wechseln, wurden am 23. Mai zunächst die Wachen in Mürwik von britischen Besatzungstruppen entwaffnet und sodann die Regierung unter entwürdigenden Bedingungen verhaftet. Zum Beispiel mussten sich alle nackt einer Leibesvisitation unterziehen und wurden dann einer Meute von alliierten Kriegsberichterstattern als „Kriegsgefangene“ präsentiert.
Das Deutsche Reich existierte also nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 weiter und endete faktisch erst am 23. Mai nach der völkerrechtswidrigen Verhaftung der Regierung Dönitz. Völkerrechtlich besteht das Deutsche Reich somit bis heute weiter.
Erstveröffentlichung in N.S. Heute #29
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